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BGH, 03.04.2002 - 2 StR 75/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 44 StPO
Widereinsetzung in den vorigen Stand (Nachholung einzelner Verfahrensrügen bei angemessener Bemühungen des Verteidigers) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 44
Wiedereinsetzung zur Nachholung von Verfahrensrügen - datenbank.nwb.de
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 09.08.1995 - 1 StR 59/95
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Auszug aus BGH, 03.04.2002 - 2 StR 75/02
Zwar kann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einzelner Verfahrensrügen ausnahmsweise dann erfolgen, wenn dem Verteidiger des Beschwerdeführers trotz angemessener Bemühungen vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist keine Akteneinsicht gewährt wurde und Verfahrensrügen nachgeschoben werden sollen, die ohne Aktenkenntnis nicht begründet werden können (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 4, 5, 7, 10, 12). - BGH, 08.04.1992 - 2 StR 119/92
Erfordernis der Begründung einer Revision - Ausnahme vom Grundsatz der …
Auszug aus BGH, 03.04.2002 - 2 StR 75/02
Zwar kann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einzelner Verfahrensrügen ausnahmsweise dann erfolgen, wenn dem Verteidiger des Beschwerdeführers trotz angemessener Bemühungen vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist keine Akteneinsicht gewährt wurde und Verfahrensrügen nachgeschoben werden sollen, die ohne Aktenkenntnis nicht begründet werden können (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 4, 5, 7, 10, 12). - BGH, 12.04.1989 - 4 StR 71/89
Unzureichende Begründung einer Besetzungsrüge
Auszug aus BGH, 03.04.2002 - 2 StR 75/02
Zwar kann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einzelner Verfahrensrügen ausnahmsweise dann erfolgen, wenn dem Verteidiger des Beschwerdeführers trotz angemessener Bemühungen vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist keine Akteneinsicht gewährt wurde und Verfahrensrügen nachgeschoben werden sollen, die ohne Aktenkenntnis nicht begründet werden können (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 4, 5, 7, 10, 12). - BGH, 03.12.1997 - 3 StR 514/97
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Auszug aus BGH, 03.04.2002 - 2 StR 75/02
Zwar kann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einzelner Verfahrensrügen ausnahmsweise dann erfolgen, wenn dem Verteidiger des Beschwerdeführers trotz angemessener Bemühungen vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist keine Akteneinsicht gewährt wurde und Verfahrensrügen nachgeschoben werden sollen, die ohne Aktenkenntnis nicht begründet werden können (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 4, 5, 7, 10, 12). - BGH, 16.02.1990 - 4 StR 663/89
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Auszug aus BGH, 03.04.2002 - 2 StR 75/02
Zwar kann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einzelner Verfahrensrügen ausnahmsweise dann erfolgen, wenn dem Verteidiger des Beschwerdeführers trotz angemessener Bemühungen vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist keine Akteneinsicht gewährt wurde und Verfahrensrügen nachgeschoben werden sollen, die ohne Aktenkenntnis nicht begründet werden können (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 4, 5, 7, 10, 12).
- BGH, 07.05.2004 - 2 StR 458/03
Einheitlichkeit der Revision (mehrere Verteidiger); Wiedereinsetzung in den …
Der Fall, daß zwei Verteidiger gleichzeitig tätig sind, ist nicht anders zu beurteilen, wie ein Tätigwerden nacheinander (vgl. auch BGH, Beschluß vom 3. April 2002 - 2 StR 75/02; BGH, Beschluß vom 8. Mai 2002 - 3 StR 8/02; BGH, Beschluß vom 19. November 2002 - 3 StR 372/02 und BGH, Beschluß vom 7. März 2003 - 2 StR 475/02). - BGH, 07.03.2003 - 2 StR 475/02
Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Erhebung von Verfahrensrügen …
Der Beschwerdeführer muß dann für jede Rüge ausreichend darlegen, daß er gerade durch die fehlende Aktenein sicht an einer ordnungsgemäßen Begründung gehindert war (vgl. BGH, Beschl. v. 6. Mai 1997 - 4 StR 152/97; v. 13. Februar 2002 - 2 StR 523/01 und v. 3. April 2002 - 2 StR 75/02 jeweils m.w.N.).